Förderung durch das Aufstiegs-BAföG
Die Ausbildung zum/zur Metzgermeister/in an unserer Fleischerschule wird auch durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das „Aufstiegs-BAföG“ gefördert.
So werden derzeit die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu
50 Prozent vom Staat bezuschusst.
Den Restbetrag können Sie über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren.
Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des AFBG“ werden seit dem 1. August 2020 die Leistungen für das Meister-BAföG deutlich verbessert.
Neu ist, dass erfolgreichen Prüfungsteilnehmern als Leistungsanreiz
50 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erlassen werden.
Beispiel: (ohne Gewähr)
Lehrgangsgebühr (4.800,00 € abzügl. nicht geförderter Kosten von 100,00 €): 4.700,00 €
Prüfungsgebühr der Handwerkskammer für Schwaben: 850,00 €
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr gesamt: 5.550,00 €
Abzüglich 50 Prozent rückzahlfreier Zuschuss: 2.775,00 €
Ihre Zahlung für die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühr: 2.775,00 €
Wenn Sie den Restbetrag von 2.775,00 € über ein Darlehen finanzieren, werden Ihnen bei bestandener Prüfung von diesem Darlehen 50 Prozent (= 1.387,50 €) erlassen.