Förderung durch das Aufstiegs-BAföG
Die Ausbildung zum/zur Fleischerei-Verkaufsleiter/in an unserer Fleischerschule wird auch durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das „Aufstiegs-BAföG“ gefördert.
So werden derzeit die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu
50 Prozent vom Staat bezuschusst.
Den Restbetrag können Sie über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren.
Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des AFBG“ werden seit dem 1. August 2020 die Leistungen für das Meister-BAföG deutlich verbessert.
Neu ist, dass erfolgreichen Prüfungsteilnehmern als Leistungsanreiz 50 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erlassen werden.
Beispiel: (ohne Gewähr)
Lehrgangsgebühr: (4.300,00 € abzügl. nicht geförderter Kosten von 100,00 €): 4.200,00 €
Prüfungsgebühr der Handwerkskammer für Schwaben 730,00 €
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr gesamt: 4.930,00 €
Abzüglich 50 Prozent rückzahlfreier Zuschuss: 2.465,00 €
Ihre Zahlung für die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühr: 2.465,00 €
Wenn Sie den Restbetrag von 2.465,00 € über ein Darlehen finanzieren, werden Ihnen bei bestandener Prüfung von diesem Darlehen 50 Prozent (= 1.232,50 €) erlassen.
Antragstellung
Wenn Sie neben dem Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auch einen Unterhaltszuschuss beantragen, sollten Sie diesen spätestens im Monat des Kursbeginns tun, da Unterhaltsbeiträge erst ab dem Monat gewährt werden, in dem sie beantragt werden.
Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung (beim Landratsamt), wo Sie die entsprechenden Antragsformulare erhalten.
Grundsätzlich empfehlen wir, die Anträge für das Meister-BAföG frühzeitig vor Kursbeginn (unmittelbar nach der Anmeldung) beim Landratsamt abzugeben um die Zuschüsse rechtzeitig zu Beginn des Lehrgangs zu erhalten.